Auswechslung ganzer Paare als Neunennung. Wie wird dies gehandhabt bezüglich der Verrechnung?

Es ist Sache des Veranstalters, wenn er für Mutationen (Reiter/Pferde/Paarwechsel) eine Gebühr verlangen will. Er könnte die Gebühr z.B. auch erst für alle Mutationen nach 16 Uhr des Vortags der Prüfung machen, also ab dann, wenn er selbst die Anpassungen von nehmen muss.  Diese Gebühr wird aber ausserhalb der Nennung vom Veranstalter direkt beim Startenden eingezogen (nicht in ONS) und ist in der Ausschreibung vorgängig zu definieren. In ONS wird dem Veranstalter immer angezeigt, wo Mutationen von den Reiter selbst vorgenommen wurden. Er sieht also jederzeit, wenn ein Paarwechsel (auch zeitverzögert) gemacht wurde. Diese Gebühren muss der Veranstalter dann selber einziehen. 

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Können Reiter sich von der genannten Prüfung selber streichen (als Nichtstarter)? und wie wird eine Warteliste bei einer Dressurprüfung abgearbeitet? durch das Sekretariat oder durch die Reiter selber?
NB: die Angabe im DR Art 4.4 Ziffer 1 sieht 24h vor, das GR Art 4.7 Ziffer 4 gibt 16:00 am Vortag an?!?
Schade, dass dies nicht einheitlich geregelt wurde!

Hansruedi Bättig (10/18/2016 at 2:49 PM)